Wer eine Eigentumswohnung erwirbt weiß, dass sich die Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lediglich auf das gemeinschaftliche Eigentum bezieht.
Wenn wir Sie bei der Verwaltung Ihres sog. Sondereigentums entlasten können, dann geben Sie uns hierfür Ihren Auftrag.
Als erfahrener Mietverwalter kümmern wir uns um alle relevanten Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung sowie sämtliche Belange des Mietverhältnisses.